Rechtsprechung
BAG, 09.02.2006 - 6 AZR 275/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Tarifauslegung - Einkommenssicherung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Fernsprechers in einer Fliegerhorstvermittlung eines Jagdbombergeschwaders auf Gewährung einer Schichtführerzulage ; Auswirkungen einer Geltung des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT) vom 23. Februar 1961 auf das Arbeitsverhältnis; Funktionszulage für ...
- Judicialis
TV über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr vom 18. Juli 2001 § 6 Abs. 1 Unterabs. 1; ; TV über sozialverträgliche Begleitmaßnah... men im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr vom 18. Juli 2001 § 6 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. b; ; Protokollnotiz zu § 6 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. b; ; Protokollnotiz zu § 1 Abs. 1; ; Präambel; ; BAT § 23a Nr. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tarifauslegung - Einkommenssicherung gemäß § 6 Abs. 1 TV Begleitmaßnahmen Umgestaltung Bundeswehr; Bestimmung des Bezugszeitraums bei Abordnung vor Versetzung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 24.03.2004 - 31 Ca 12818/03
- LAG München, 11.01.2005 - 11 Sa 851/04
- BAG, 09.02.2006 - 6 AZR 275/05
Papierfundstellen
- NZA 2007, 56 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 578/98
Tarifliche Alterssicherung und zusätzliche Pausenvergütung
Auszug aus BAG, 09.02.2006 - 6 AZR 275/05
Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 5. Oktober 1999 - 4 AZR 578/98 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 15 = EzA TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 8). - BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 349/96
Nichtverlängerungsmitteilung aus Anlaß des Intendantenwechsels
Auszug aus BAG, 09.02.2006 - 6 AZR 275/05
Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, weil häufig nur aus ihm und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und nur bei Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck zutreffend ermittelt werden kann (st. Rspr. des BAG, vgl. 28. Mai 1998 - 6 AZR 349/96 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 52 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 5). - LAG München, 11.01.2005 - 11 Sa 851/04
Gewährleistung bisheriger Zulagen bei beruflicher Neuorientierung aus Anlass der …
Auszug aus BAG, 09.02.2006 - 6 AZR 275/05
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 11. Januar 2005 - 11 Sa 851/04 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 114/08
Vergütung stundenweiser Rufbereitschaft im TVöD-V
Für Tarifverträge gilt jedoch wie für Gesetze der Grundsatz der objektiven Auslegung (vgl. Senat 9. Februar 2006 - 6 AZR 275/05 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 193). - LAG Nürnberg, 26.07.2007 - 7 Sa 891/06
Rufbereitschaft - Aufrundung angefangener Stunden
Noch verbleibende Zweifel können ohne Bindung an eine Reihenfolge mittels weiterer Kriterien wie der Entstehungsgeschichte des Tarifvertrags, ggf. auch der praktischen Tarifübung geklärt werden (ständige Rechtsprechung des BAG, z.B. 09.02.2006 - 6 AZR 275/05).Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des BAG, z.B. 09.02.2006 - 6 AZR 275/05).
- BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 33/08
Persönliche Zulage nach § 6 TVUmBw
Da Tarifverträge wie Gesetze objektiv auszulegen sind (vgl. Senat 9. Februar 2006 - 6 AZR 275/05 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 193), ist maßgeblich, ob die durch die Überleitung des Beschäftigungsverhältnisses erfolgte Entgelterhöhung die Tarifmerkmale des § 6 Abs. 3 Unterabs. 1 TVUmBw objektiv erfüllt.
- LAG München, 21.02.2008 - 4 Sa 942/07
Rufbereitschaft
Noch verbleibende Zweifel können ohne Bindung an eine Reihenfolge mittels weiterer Kriterien wie der Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages, ggf. auch der praktischen Tarifübung, geklärt werden, wobei im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug gebührt, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. nur BAG, U. v. 09.02.2006, 6 AZR 275/05, AP Nr. 193 zu § 1 TVG Auslegung - 3. der Gründe -). - LAG Baden-Württemberg, 14.12.2006 - 3 Sa 44/06
Tarifvertrag BzTV-N SSB: Auslegung bezüglich der Anwendbarkeit des Zuwendungs-TV …
Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (vgl. etwa BAG, Urteil vom 09. Februar 2006 - 6 AZR 275/05 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 193, ständige Rechtsprechung). - LAG Hamm, 10.07.2008 - 11 Sa 289/08
TV-L / TV Einmalzahlung 2006/2007
Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorrang, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 09.02.2006 AP TVG § 1 Auslegung Nr. 193). - LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2010 - 10 Sa 409/10
Anspruch auf eine Funktionsstufe nach § 20 TV Bundesagentur für Arbeit - Nr 63 …
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. unter vielen: BAG Urteil vom 09.02.2006 - 6 AZR 275/05 - AP Nr. 193 zu § 1 TVG Auslegung).